Verjährung und Verwirkung Ihrer Forderung vermeiden

Beitrag Verjährung und Verwirkung

Wie lange sollte man Kulanz gegenüber säumigen Patienten zeigen? Damit Ihre Forderungen nicht der Verjährung zum Opfer fallen, bieten wir Ihnen einen Mustervertrag für einen Verjährungsverzicht zum Download an, den Sie von Ihren Schuldnern unterschreiben lassen können.

Verjährung und Verwirkung

Selbst wenn Sie Ihren Patienten großzügig entgegenkommen wollen – Sie sollten nicht zu lange warten, bis Sie eine Rechnung stellen. Denn neben der Verjährung von Ansprüchen gibt es eine weitere Hürde, die das Forderungsmanagement erschwert: Die Verwirkung. Die Verwirkung betrifft nur die Fälle, in denen noch keine Rechnung gestellt wurde.

Die Frist für eine Verwirkung ist im Gesetz nicht normiert. Man geht von einem Zeitraum von 2-3 Jahren aus. 3 Jahre zum Jahresende bilden jedoch die Höchstgrenze, da dies bereits die Frist der Verjährung darstellt. Hintergrund: Je länger die Rechnungsstellung dauert, umso eher darf der Patient darauf vertrauen, dass er keine Rechnung mehr erhalten wird. Eine verwirkte Forderung kann nicht mehr rechtlich durchgesetzt werden.

VERWIRKUNGSFRIST KENNEN UND EINHALTEN

Sobald die Forderung erstmalig bestimmbar ist, läuft die Verwirkungsfrist. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein „logischer“ Handlungsabschnitt zu Ende ist, also eigene Behandlungsschritte, wie beispielsweise die Anamnese, die Diagnose, der Therapiebeginn oder die Nachsorge.

Stellen Sie Ihre Rechnungen also stets zeitnah, um eine Verwirkung zu vermeiden. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Rechnung irrtümlich ausgestellt wurde oder ob diese inhaltliche Mängel aufweist. Auch in diesen Fällen legt sie den Beginn der Verjährungsfrist fest, ungeachtet von nachgeschobenen Korrekturen und Berichtigungen.

VERJÄHRUNG DER RECHNUNGEN ABWENDEN

Gestellte Rechnungen können außerdem verjähren. Wenn sie verjährt sind, besteht ein hohes Risiko, den Anspruch auf Zahlung vor Gericht oder anderweitig nicht mehr durchsetzen zu können.

Frist der Verjährung KENNEN UND EINHALTEN

Die Verjährung einer Rechnung läuft ab dem Zeitpunkt ihrer Ausstellung. Für ärztliche Honorarforderungen gilt eine Frist von 3 Jahren zum Jahresende (also 3 Jahre + die verbleibenden Tage zum 31.12. des aktuellen Jahres). Die Verjährung tritt also immer zum 31.12.20XX ein. Es gibt zwei wichtige Maßnahmen, die die Frist der Verjährung beeinflussen können: Die Verjährungshemmung und den Verjährungsneubeginn.

Verjährungs­hemmung als Notlösung

Die Hemmung kann den Ablauf einer Verjährung temporär stoppen. Dieser Hemmungszeitraum wird auf den Tag genau bestimmt. Somit tritt die Verjährung nicht mehr zum 31.12. des Jahres ein, sondern die verbleibende Restzeit der Verjährung wird auf den eigentlichen Ablauf am 31.12. hinzuaddiert.

Verjährungs­hemmende Ereignisse

  • Stundung
  • Verhandlungen* über den Anspruch
  • Zustellung eines Mahnbescheides oder einer Klageerhebung
  • die Anmeldung der Forderung zum Insolvenzverfahren

Bei der Stundung erhöht sich die Verjährungsfrist um die Anzahl der Tage, die zwischen dem Zugang der Stundungserklärung und dem Ablauf der Stundungsfrist liegen.

*Achtung: Nicht jeder Kontakt zwischen Gläubiger und Schuldner stellt eine Verhandlung dar. Einseitige Erklärungen, wie eine Mahnung reichen nicht aus. Eine Verhandlung definiert sich durch eine aktive Diskussion beider Parteien über Bestand oder Höhe einer Forderung. Schlafen diese Verhandlungen ein, tritt die dreimonatige „Ablaufhemmung“ in Kraft. Wird die Verhandlung durch einen der Vertragspartner direkt und eindeutig abgeschlossen, endet die Ablaufhemmung sofort und die Verjährung läuft weiter.

Die Berufung auf eine Verjährungshemmung birgt eine ganze Reihe von Unwägbarkeiten. Man sollte deshalb bereits innerhalb der einfachen Verjährungsfrist tätig werden, um auf Nummer sicher zu gehen. Die Hemmung kann als Notlösung last minute allerdings dafür sorgen, dass Ihre Forderung nicht verfällt.

Verjährungs­neubeginn als Chance

Bei einem „Neubeginn“ wird die Verjährungsfrist einer Rechnung unterbrochen und startet komplett neu. Dies wird durch eine Forderungsanerkenntnis wie Ratenzahlungen oder Abschlagszahlungen ausgelöst.

Der Neubeginn ist ein wichtiges Werkzeug im Forderungsmanagement, um einer Verjährung entgegenzuwirken. Grundsätzlich ist jede Art der Forderungsanerkenntnis dazu geeignet, den Verjährungsneubeginn auszulösen.

Die wichtigsten sind:

  • Unterzeichnung einer Anerkenntnis
  • Unterzeichnung eines Verjährungsverzichts
  • Zahlung eines Teils der Forderung (Anzahlung)
  • Schriftliche Zustimmung zur Ratenzahlung

Für die spätere juristische Verfolgung ist eine kleine Anzahlung sogar noch mehr Wert, als das Geld auf dem Konto. Sie hilft Ihnen, Ihre Forderungen über einen längeren Zeitraum geltend machen zu können. Jede noch so kleine kommentarlose An- oder Ratenzahlung stellt ein Anerkenntnis dar, dass einen Verjährungsneubeginn auslöst.“

Auch ohne eine solche Zahlung können Sie sich und dem Patienten Luft verschaffen, wenn dieser auf sein Recht der Verjährung Ihrer Rechnung förmlich verzichtet. Wir empfehlen dann die Verwendung eines schriftlichen Formulars.

Muster auf Verzicht der Verjährung und Anerkenntnis von Büdingen Advo

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