Schulungen von Diabetes-Patienten richtig abrechnen

Schulungen von Diabetes-Patienten

Die unterschiedlichen ärztlichen Beratungsgespräche bei gesetzlich versicherten Diabetikern werden innerhalb der DMP-Festbeträge vergütet. Wie Ärzte gleichartige Leistungen nach der GOÄ abrechnen können und was Sie dabei beachten sollten. Wer als Arzt die Gespräche und Schulungen von Diabetes-Patienten optimal abrechnen möchte, sollte die folgende Ziffern richtig anwenden.

ZIFFER 33: DIE STRUKTURIERTE EINZELSCHULUNG

Im GOÄ-Text zu Ziffer 33 sind Diabetes, Gestationsdiabetes und Zustand nach Pankreatektomie ausdrücklich aufgeführt. Die Ziffer 33 kann drei Mal innerhalb eines Jahres abgerechnet werden, allerdings dürfen daneben nicht die Ziffern 1, 3, 15, 20, 847, 862, 864, 871 und/oder 887 stehen. In der Praxis kommen intensive Beratungen und Gespräche öfter vor. Dann können Ärzte auf die Ziffern 1 und 3 zurückgreifen. Ist dabei der Zeitaufwand besonders hoch, kann mit Hinweis auf die exakte Gesprächsdauer bis zum 3,5-fachen Satz liquidiert werden.

ZIFFER 34: „NACHHALTIG LEBEN­SVERÄNDERND…“

Wird bei einem Patienten erstmals Diabetes festgestellt oder hat sich sein Zustand verschlechtert, wirkt sich das nachhaltig auf die Lebensgestaltung aus. Dann ist eine wesentliche Grundlage für die Abrechnung der Ziffer 34 gegeben. Sobald die Beratung dieser Patienten mindestens 20 Minuten dauert, kann dafür bis zu zwei Mal pro Halbjahr Ziffer 34 liquidiert werden. Wichtig: Alle Beratungsgespräche stehen unter Arztvorbehalt und sind nicht delegationsfähig.

ZIFFER 20: Schulungen von Diabetes-Patienten IN DER GRUPPE

Gegenüber jedem privat versicherten Teilnehmer an einem „Beratungsgespräch in Gruppen, 4-12 Teilnehmer…chronische Krankheiten…Dauer mindestens 50 Minuten“ kann pro Gruppensitzung einmal die Ziffer 20 abgerechnet werden. Wenn in der Gruppe von zehn Personen zum Beispiel zwei oder drei Privatpatienten teilnehmen, kann Ziffer 20 je ein Mal pro Privatpatient berechnet werden.
Diese Schulungen darf der Praxisinhaber, der „Aufsicht und fachliche Weisung“ über das dazu eingesetzte qualifizierte Personal ausübt, delegieren und auch abrechnen.

Bei guter Organisation können mehrere Schulungseinheiten an einem Tag stattfinden. Zum Beispiel schult eine Diätassistentin 50 Minuten zum Obstverzehr, anschließend unterrichtet der Arzt weitere 50 Minuten zum Verhalten bei Hyper- oder Hypoglykämie. Somit haben dann zwei Gruppenschulungen stattgefunden, und pro privatversicherten Teilnehmer darf zwei Mal die Ziffer 20 abgerechnet werden.

Schulungen von Diabetes-Patienten VERGESSEN SIE DIE AUSLAGEN NICHT!

Wird bei einer Schulung nach Ziffer 20 auch Material benutzt oder verbraucht, können die Auslagen dafür berechnet werden. So können beispielsweise Lebensmittel, die der Patient zuzubereiten lernt oder verzehrt nach § 10 GOÄ berechnet werden. Allerdings müssen diese in der Rechnung konkret benannt sein, weil Pauschalbeträge nicht geltend gemacht werden dürfen.

ZIFFER 76: DER INDIVIDUELLE DIÄTPLAN

Ärzte stellen häufig individuelle schriftliche Diätpläne zusammen. Handelt es sich um fertig gedruckte Diätpläne, Prospekte oder um Werbematerial mit allgemeinen Empfehlungen („Essen Sie mehr Obst und Gemüse, und Sie bleiben gesund…“), sind diese nicht auf den einzelnen Patienten abgestellt und können nicht nach Ziffer 76 GOÄ berechnet werden. Die Ziffer 76 ist allerdings nicht auf Diabetiker beschränkt. Ein solcher Diätplan kann – ähnlich wie Ziffer 77 – auch in zahlreichen anderen Fällen sinnvoll, nützlich und damit abrechenbar sein.

Mehr wissen zur GOÄ

Mit unseren GOÄ-Erfolgstipps sichern Sie sich die 10 besten Abrechnungsempfehlungen zur GOÄ. Jetzt kostenfrei per E-Mail erhalten.

GOÄ-Abrechnung Erfolgstipps

Wir nehmen den Datenschutz ernst. Ihre Daten werden selbstverständlich nicht an Dritte weitergegeben. Für weitere Informationen lesen Sie unsere Datenschutzrichtlinien. Mit Ihrer Anmeldung erhalten Sie regelmäßig Tipps zur Privatabrechnung, Steuerthemen oder Praxismanagement. Sie können die Praxistipps jederzeit abbestellen.

*Pflichtfeld